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Persönlichkeitsschutz

Persönlichkeitsschutz bedeutet, dass du in deiner Würde, deiner Privat- und Intimsphäre geachtet werden musst. Das Gesetz verpflichtet den Betrieb, die Persönlichkeitsrechte der Angestellten zu schützen. Der Persönlichkeitsschutz schränkt die Vorschriften ein, die deine Arbeitgeberin dir machen kann: Sie kann dir beispielsweise nur dann Vorschriften zu deinem Aussehen und zu deiner Kleidung machen, wenn eine direkte Auswirkung auf die Arbeit (Kontakt mit Kunden und Partner-Unternehmen) besteht. Personenkontrollen wie die Überwachung des Arbeitsplatzes oder deiner Arbeitsleistung und Drogentests sind nur nach bestimmten Vorschriften und mit der ausdrücklichen Einwilligung der Beschäftigten zulässig. An den Schutz der Würde, deiner Privat- und Intimsphäre müssen sich auch alle Arbeitnehmerinnen gegenseitig halten. Bei Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes, zum Beispiel durch Gewalt, Drohungen und Belästigungen aller Art, muss die Arbeitgeberin eingreifen.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BV 7 13
ZGB 28-28b
OR 328-328b
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