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Paritätische Kommission

Eine Kommission gilt als paritätisch, wenn sie sich gleich stark aus den Vertretungen der Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmerinnen zusammensetzt. Das Ziel paritätischer Kommissionen sind Vereinbarungen zu finden, die im Interesse aller beteiligten Gruppen sind. Solche Kommissionen gibt es auch in der Berufsbildung, zum Beispiel die Berufsfachschulkommission und die Lehraufsichtskommission für die Grundbildung im Betrieb.

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