Im Rahmen der flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping haben der Bund und die Kantone jeweils eine Tripartite Kommission eingesetzt, die sich aus Vertreterinnen des Staats, Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbänden zusammensetzt. Diese Organe überwachen den Arbeitsmarkt, führen Kontrollen durch und intervenieren in Fällen von missbräuchlichem und wiederholtem Lohndumping. Die Gewerkschaften setzen sich seit langem für schärfere Massnahmen gegen Arbeitgeberinnen ein, die sich nicht an die Regeln halten.