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Normalarbeitsvertrag (NAV)

Normalarbeitsverträge (NAV) fassen verschiedene Mindestregeln zusammen, die für Einzelarbeitsverträge in bestimmten Tätigkeitsbereichen gelten. Sie bieten Arbeitnehmerinnen, die keinem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstehen, einen gewissen Schutz und Mindeststandards (Mindestlohn, Höchstarbeitszeit, Arbeitsbedingungen für junge Arbeitnehmerinnen etc.). NAV werden normalerweise vom Kanton erlassen. Die darin enthaltenen Regeln gelten aber nur, wenn im schriftlichen Arbeitsvertrag nicht davon abgewichen wird. Im Falle von Lohndumping kann der Bund NAV für einen ganzen Wirtschaftszweig als allgemeinverbindlich (AVE) erklären. Die Kantone können auf der kantonalen Ebene gleich vorgehen.

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Rechtliche Basis

OR 359-360f
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