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Allgemeinverbindlichkeit GAV (AVE GAV)

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) kann auf Antrag der beteiligten Arbeitnehmer- und/oder Arbeitgeberverbände vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) oder einer kantonalen Behörde für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dazu müssen verschiedene Kriterien (Notwendigkeit, Übereinstimmung mit den Allgemeininteresse ect.) erfüllt sein. Wenn ein GAV für allgemeinverbindlich erklärt wurde, gilt er für alle Betriebe und Arbeitnehmerinnen der betroffenen Branchen oder Region.

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