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Lehrwerkstätten

Lehrwerkstätten sind Lernorte, an denen die schulische und die praktische Ausbildung am selben Ort vermittelt werden. Die Ausbildung wird ebenfalls mit eidgenössischem Berufsattest (EBA), eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) und allenfalls Berufsmatur (BM) abgeschlossen und es gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für die Grundbildung. Lehrwerkstätten gibt es vor allem für Berufe im handwerklichen und gestalterischen Bereich, in der Informatik und in der Industrie.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BBG 16 II a
BBV 15-16
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