Deine Rechte als Lernende:r

Lehrabbruch

Für einen Lehrabbruch kann es verschiedene Gründe geben, zum Beispiel eine Berufswahl, die nicht wirklich deinen Erwartungen entspricht, eine ungenügende Ausbildung, ein schlechtes Verhältnis zur Berufsbildnerin oder auch persönliche Probleme. Wenn du die Grundbildung abbrichst, muss der Lehrbetrieb sofort das Berufsbildungsamt und die Berufsfachschule informieren. Die Ausbildungsberaterin und die Berufsberatung unterstützen dich bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz. In einigen Kantonen gibt es spezielle Anlaufstellen, welche bei einem Lehrabbruch beraten. Die zuständigen kantonalen Stellen helfen dir auf jeden Fall dabei, damit du im Rahmen des Möglichen eine deinen Fähigkeiten und Ansprüchen entsprechende Grundbildung absolvieren kannst. Melde dich sofort beim RAV an, damit du Arbeitslosenentschädigung erhältst und an Berufsintegrationsprogrammen für Stellensuchende teilnehmen kannst.

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Rechtliche Basis

BBG 14 IV-V
BBV 11 II-III
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