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Lehrabschlussprüfungen

Die Kompetenzen und Fähigkeiten der Berufslernenden werden in Form eines Qualifikationsverfahrens (QV) geprüft. Die Abschlussprüfungen sind obligatorischer Teil deiner beruflichen Grundbildung und in der Bildungsverordnung deines Berufes unter dem Abschnitt Qualifikationsverfahren (QV) geregelt. Die Lehrabschlussprüfungen bestehen aus aus folgenden Qualifikationsbereichen: Betriebliche Praxis, berufskundliche und allgemeine schulische Bildung. Gewichtung und Aufteilung der drei Bereiche variieren von Beruf zu Beruf. In der Bildungsverordnung zum Beruf ist festgelegt, welche Handlungskompetenzen wo und wie geprüft werden, ob die Prüfung schriftlich oder mündlich abgelegt wird und in welchen Bereichen die Erfahrungsnoten zählen. Neben Fachkompetenzen, musst du beweisen, dass du über Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen verfügst. Die Abschlussprüfungen der beruflichen Grundbildung werden von Prüfungsexpertinnen (PEX) durchgeführt. Sie halten die von den Prüfungs-Kandidatinnen erzielten Ergebnisse, ihre Beobachtungen und eventuelle Einsprüche der Kandidatinnen schriftlich fest. Die Prüfung ist mit der Gesamtnote 4 (von 6) oder dem Vermerk «erfüllt» bestanden. Du kannst Einsicht in die Prüfungsergebnisse verlangen. Genaue Informationen zu den Prüfungen erhältst du direkt von deiner Berufsfachschule. Der Lehrbetrieb muss dir für die Abschlussprüfungen ohne Lohnabzug freigeben. Das gilt auch, wenn du sie wiederholen musst und erst nach dem Ende der Lehrzeit ablegst, aber noch im Lehrbetrieb arbeitest. Wenn du das QV bestehst, erhältst du zum Abschluss ein eidgenössischens Fähigkeitsausweiszeugnis (EFZ) bzw. ein eidgenössischen Berufsattest (EBA).

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Rechtliche Basis

BBG 33-41
BBV 30-35
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