Deine Rechte als Lernende:r

Qualifikationsverfahren

Alle Prüfungen, die in der beruflichen Grundbildung und Höheren Berufsbildung gemacht werden müssen, bezeichnet das Berufsbildungsgesetz als Qualifikationsverfahren (QV). Zum Qualifikationsverfahren für das Berufsattest (EBA) oder das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) gehören Teilprüfungen, Standortbestimmungen, Prüfungsarbeiten und die Abschlussprüfung. Die Qualifikationsverfahren werden in der Verordnung über die berufliche Grundbildung für deinen Beruf geregelt. Für Qualifikationsverfahren der Grundbildung dürfen keine Prüfungsgebühren verlangt werden. Alle für dich wichtigen Prüfungsbestimmungen findest du in der Bildungsverordnung zum Beruf. Personen, die zuvor keine Lehre absolviert haben und einen gewissen Minimalstandard erfüllen (v.a. mehrjährige Erfahrung im entsprechenden Beruf), können die Prüfung direkt absolvieren oder ein besonderes Qualifizierungsverfahren in Anspruch nehmen (sog. «Validierung von Bildungsleistungen»).

Verwandte Lexikoneinträge

Weiterführende Informationen

Rechtliche Basis

BBG 2 I d 17 V 24 III 30a 33-41
BBV 30-35
Alle Gesetzestexte
Deine Rechte als Lernende:r
Nach oben scrollen