Wenn bei dir Legasthenie (Lese- und Schreibschwäche) oder Dyskalkulie (Schwierigkeit mit Zahlen und mathematischem Verständnis) diagnostiziert wurde, hast du Anrecht auf Stützkurse und allenfalls auf Prüfungserleichterungen (Nachteilsausgleich) bei der QV-Abschlussprüfung. Als Erleichterungen sind zum Beispiel mehr Zeit und Pausen möglich, oder der Einsatz von zusätzlichen Hilfsmitteln. Für Prüfungserleichterungen musst du beim Berufsbildungsamt ein Gesuch stellen. Genaue Informationen gibt ein Merkblatt des Schweizerischen Dienstleistungszentrums Berufsbildung (SDBB).