Deine Rechte als Lernende:r

Kursspesen

Die überbetrieblichen Kurse (üK) oder andere obligatorische Kurse der beruflichen Grundbildung sind für dich kostenlos. Auch dann, wenn sie ausserhalb des Lehrbetriebs und der Berufsfachschule stattfinden. Reisespesen und Verpflegung werden in der Regel vom Lehrbetrieb bezahlt. Wenn er die Spesen nicht übernimmt, erkundige dich beim Berufsbildungsamt, wo du Rückerstattung erhältst.

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Rechtliche Basis

BBG 23
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