In vielen Betrieben gibt es Regelungen, ob und wie lange du während der Arbeitszeit privat im Internet surfen oder dein Handy benützen darfst (z.B. nur in den Pausen). Der Lehrbetrieb kann es sogar ganz verbieten. Wenn der Lehrbetrieb den Verdacht hegt, dass du illegale Inhalte herunterlädst, darf er stichprobenartige Kontrollen durchführen. Das Besuchen oder Herunterladen von Seiten mit rechtswidrigen Inhalten (Porno oder anderes) kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Obwohl es technisch gesehen möglich ist, deine E-Mails zu lesen, darf der Betrieb das nur im Ausnahmefall, nämlich wenn er einen begründeten Verdacht hegt, dass du etwas Verbotenes getan hast (z.B. Weiterleiten von Daten, die unter das Berufs- oder Betriebsgeheimnis fallen). Treten diesbezüglich Probleme auf oder gibt es Anhaltspunkte dafür, dass gegen das Überwachungsverbot verstossen wird, wende dich an die Gewerkschaft oder an die kantonale Datenschutzbeauftragte.