Die Bundesverfassung (BV) garantiert die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern. Das Gleichstellungsgesetz (GlG) schreibt vor, dass Frauen und Männer bei der Anstellung, beim Lohn, der Zuteilung der Arbeit und bei der Beförderung gegenüber dem andern Geschlecht nicht diskriminiert (benachteiligt) werden dürfen. Kommt es zu Diskriminierung, solltest du dich bei der Betriebskommission oder deiner Gewerkschaft melden. Wenn sich nichts ändert, kannst du bei der Schlichtungsstelle oder vor Gericht verlangen, dass die Diskriminierung festgestellt und beseitigt wird und du entschädigt wirst. Eine solche Feststellungsklage kann innerhalb von fünf Jahren nach der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts eingereicht werden. Unterstützung geben die Gewerkschaften und Beratungsstellen für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Während eines Schlichtungs- und Gerichtsverfahrens sind Klägerinnen immer vor Kündigung geschützt. Informationen zum Gleichstellungsgesetz und die Adressen der Schlichtungsstellen findest du im Internet.