Deine Rechte als Lernende:r

Gesetzliche Vertretung

Die Eltern, ein Elternteil oder ein gesetzlicher Beistand vertreten dich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie unterzeichnen für dich den Lehrvertrag und verpflichten sich, dich während der Ausbildung zu unterstützen. Sie haben auch die Berufsbildnerin zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass du einen guten Umgang mit ihr hast. Vor deiner Volljährigkeit kannst du jedoch, sofern du urteilsfähig bist, rechtsgültig Verträge abschliessen, die weniger wichtig sind als dein Lehrvertrag und auch ohne die Zustimmung oder Unterschrift deiner gesetzlichen Vertretung Verantwortung übernehmen.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

ZGB 304ff
OR 345 II
Alle Gesetzestexte
Deine Rechte als Lernende:r
Nach oben scrollen