Deine Rechte als Lernende:r

Elterliche Sorge

Bis zum 18. Geburtstag bist du der elterlichen Sorge unterstellt. Das bedeutet, dass deine Eltern oder ein Elternteil als deine gesetzliche Vertretung gelten. Deine Urteilsfähigkeit sollte jedoch so weit entwickelt sein, dass du für alltägliches Handeln (Käufe, Darlehen, Bürgschaften etc.) verantwortlich bist. Deine gesetzlichen Vertreter haften jedoch für deine Ausgaben (zum Beispiel für Telefonrechnungen, Kreditkarten etc.). Wenn du einen Vertrag abschliesst, muss er im Grundsatz von ihnen unterzeichnet sein, damit er gültig ist. Das kann auch im Nachhinein geschehen und macht dann den von dir eingegangenen Vertrag «endgültig» gültig. Sie müssen für deinen Unterhalt sorgen und dich bis zum Abschluss der beruflichen Grundbildung, sofern deren Dauer zumutbar ist, längstens aber bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs, unterstützen.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

ZGB 296ff
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