Deine Rechte als Lernende:r

Sprachen

In der beruflichen Grundbildung ist das Erlernen einer zweiten Sprache (Fremdsprache) in der Regel vorgesehen und wird in immer mehr Berufen obligatorisch. Ob dies in deiner beruflichen Grundbildung bereits der Fall ist, ist in der Bildungsverordnung zu deinem Beruf geregelt. Für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) und die Berufsmaturität (BM) werden in der Regel zwei Fremdsprachen verlangt. Schülerinnen mit guten Noten können zusätzlich zum obligatorischen Unterricht Freikurse besuchen. Die Berufsfachschulen bieten zahlreiche anerkannten Sprachzertifikate und -abschlüsse an. Für den Nachweis der erlernten Sprachen dient das europäische Sprachenportfolio. Es gilt in der ganzen EU und einigen anderen Ländern und erleichtert die Anerkennung deines Diploms, wenn du im Ausland Sprachkurse machst.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BBG 15 IV
BBV 12 II
Alle Gesetzestexte
Deine Rechte als Lernende:r
Nach oben scrollen