Deine Rechte als Lernende:r

Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)

Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) ist der Nachweis, dass du das Qualifikationsverfahren für eine drei- oder vierjährige Grundbildung in deinem Beruf bestanden hast. Die Berufsbezeichnung im Fähigkeitszeugnis ist geschützt. Das Zeugnis wird vom Kanton ausgestellt. Das EFZ ist Voraussetzung, damit du dich für die Berufsmaturitätsprüfung oder Berufs- und höhere Fachprüfungen (BP/HFP) anmelden kannst. Wenn du im Ausland arbeiten möchtest, kannst du die Bestätigung des Fähigkeitszeugnisses beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) auf Englisch verlangen.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BBG 17 III-V 63
BBV 35-38
Alle Gesetzestexte
Deine Rechte als Lernende:r
Nach oben scrollen