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Bildungsbewilligung

Damit Lehrbetriebe oder Lehrwerkstätten für die Grundbildung ausbilden dürfen, benötigen sie eine kantonale Bildungsbewilligung. Erst damit können sie Lehrverträge abschliessen und eidgenössische Abschlüsse (z.B. EBA oder EFZ) anbieten. Damit wird garantiert, dass sie über die Einrichtung für die Ausbildung verfügen und die Berufsbildnerinnen das nötige Fachwissen besitzen. Wenn deinem Lehrbetrieb die Bewilligung entzogen wird, unterstützt dich das kantonale Berufsbildungsamt, damit du die Grundbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen kannst. In Betrieben, in denen Jugendliche gefährliche Arbeiten ausführen, sind auf Verlangen der Gewerkschaften die Bewilligungsverfahren verschärft worden. Es wird auch mehr kontrolliert.

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