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Lehraufsicht

Die Kantone überwachen die Berufsbildung. Zuständig sind die kantonalen Berufsbildungsämter. Für die direkte Aufsicht setzen die Kantone Ausbildungsberaterinnen und eine Lehraufsichtskommission ein. Die Lehraufsichtskommission ist wichtig, weil darin die kantonalen Behörde, Arbeitgeberinnen und die Arbeitnehmerinnen gleich stark vertreten sind. Zu den Kernaufgaben der Lehraufsicht gehört es, die betriebliche Ausbildungsqualität zu überprüfen, in Krisensituationen intervenieren, ausserordentliche Vorkommnisse abzuklären und allenfalls Massnahmen zu ergreifen (z.B. ein Ausbildungsverhältnis aufzulösen oder eine Bildungsbewilligung zu entziehen).

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