In gewissen Berufen ist eine Berufskleidung vorgeschrieben. Gründe dafür können der Gesundheits- oder Unfallschutz oder der einheitlicher Auftritt gegenüber Kundinnen sein. Der Lehrbetrieb muss die Berufskleidung zur Verfügung stellen oder die vollen Kosten dafür übernehmen, wenn dazu nichts anderes im Lehrvertrag vereinbart wird. Das gilt auch für die Reinigung und Pflege der Berufskleider. Regelungen zur Berufskleidung sind manchmal auch im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) aufgeführt.