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Stützkurse

Bei Lernschwierigkeiten kannst du an der Berufsfachschule Stützkurse belegen. Die Berufsfachschule bespricht diese Möglichkeit mit dir und der Berufsbildnerin und ordnet die Kurse allenfalls an. Du kannst aber auch selber fragen, ob du solche Kurse besuchen kannst. Der Lehrbetrieb muss dir für den Besuch der Kurse bis zu einem halben Tag pro Woche frei geben und darf keine Lohnabzüge machen. Wenn die Berufsbildnerin oder die Berufsfachschule mit deinem Wunsch, Stützkurse zu besuchen, nicht einverstanden ist, entscheidet das Berufsbildungsamt. Für angeordnete Stützkurse darf von dir kein Schulgeld, jedoch die Bezahlung der Lehrmittel verlangt werden. Wenn du dich jedoch ohne Entscheid des Berufsbildungsamts für einen Stützkurs anmeldest, musst du die Kosten dafür selber tragen. In der zweijährigen Grundbildung mit Berufsattest (EBA) hast du die Möglichkeit, dass dir bei Lernschwierigkeiten eine fachkundige individuelle Begleitung (FiB) zur Seite gestellt wird. Der Kanton muss dafür sorgen, dass die Berufsfachschule oder eine private Organisation genügend Stützkurse anbieten. Die Entscheidung, wie Stützkurse organisiert sind, liegt beim Kanton. Er muss private Anbieterinnen kontrollieren.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BBG 18 I-III 22 IV
BBV 10 IV-V 20
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