Deine Rechte als Lernende:r

Ausbildungsbericht

Am Ende jedes Semesters muss deine Berufsbildnerin einen Ausbildungsbericht über dich schreiben. Sie kann sich dabei auf deine Lerndokumentation stützen, die du während der Arbeitszeit anlegst. Der Bericht bewertet die Leistungen nach Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz. Im Bildungsplan zum Beruf ist festgelegt, was im Ausbildungsbericht stehen muss. Die Berufsbildnerin kann die Leistungen mit Noten oder einer Bewertung von «sehr gut» bis «ungenügend» beurteilen. Der Ausbildungsbericht soll helfen zu klären, ob die Ausbildungsziele erreicht worden sind. Die Berufsbildnerin muss den Bericht mit dir besprechen, bevor sie ihn an die Eltern oder an die gesetzliche Vertretung weiterleitet. Bei Schwierigkeiten in der Ausbildung sind Ausbildungsberichte wichtige Beweismittel. Sie sind Grundlage für einen allfälligen Wechsel des Ausbildungsplatzes. Die Lehraufsichtskommission kann vom Betrieb fordern, dass er alle Berichte vorlegt.

Verwandte Lexikoneinträge

Weiterführende Informationen

Rechtliche Basis

BBG 33-34
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