Deine Rechte als Lernende:r

Lerndokumentation

In den meisten Berufen ist das Führen einer Lerndokumentation vorgeschrieben. Wenn dem so ist, dann hältst du als lernende Person in der Lerndokumentation deinen Lernprozess fest: alle wesentlichen Arbeiten, die erworbenen Fähigkeiten und die Erfahrungen, die du im Lehrbetrieb machst. Die Lerndokumentation dient dir zudem als Nachschlagewerk. Der Betrieb muss dir während des normalen Arbeitstags genügend Zeit geben, um die Lerndokumentation zu führen. Die Berufsbildnerin ist verpflichtet, diese mindestens einmal pro Semester zu kontrollieren und zu unterschreiben. Je nach Beruf darf die Lerndokumentation als Hilfsmittel an der Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) verwendet werden. Ob das so ist, steht in der Bildungsverordnung deines Berufes. Sprich mit deiner Berufsbildnerin frühzeitig darüber.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BBG 19
BBV 30 I
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