Nach einer Absenz wegen Krankheit oder Unfall kann der Lehrbetrieb und die Berufsfachschule ein Arztzeugnis von dir verlangen. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit ist die Ärztin verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen. Trotz Zeugnis gilt das Arztgeheimnis. Im Arztzeugnis wird nicht auf die Art deiner Krankheit eingegangen. Es enthält nur Angaben zur Dauer und den Grad deiner Arbeitsunfähigkeit. Nur du als Patientin kannst deiner Ärztin erlauben, deine Berufsbildnerin oder die Schule über die Art deiner Krankheit zu unterrichten. Natürlich kannst du das, wenn du willst, auch selbst tun.