Das Arbeitsgesetz (ArG) soll die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen in öffentlichen und privaten Betrieben schützen. Es befasst sich auch mit der Unfallverhütung, den Arbeits- und Ruhezeiten und erlässt besondere Vorschriften zum Schutz von jungen Arbeitnehmerinnen und bei Schwangerschaft. Das Arbeitsgesetz gilt für alle Arbeitsverhältnisse (mit Ausnahme des öffentlichen Gemeinwesens oder in der Landwirtschaft) und die Vorschriften sind verbindlich (obligatorisch). Die Einhaltung wird durch die kantonalen Arbeitsinspektorate überwacht.