Deine Rechte als Lernende:r

Brückenangebote

Brückenangebote sind Zwischenlösungen zwischen der obligatorischen Schule und einer beruflichen Grundbildung. Beispiele dafür sind öffentliche Angebote wie das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und das Motivationssemester (SEMO) oder private Angebote wie Vorkurse, Sozialjahre, Praktika oder Arbeitseinsätze (Freiwilligeneinsatz, Au-Pair etc.). Viele Jugendliche absolvieren solche Angebote, wenn sie nicht sofort eine Lehrstelle finden. Brückenangebote können gezielt auf einen Berufsbereich vorbereiten, helfen, vorhandene Schuldefizite zu beheben und/oder sich persönlich weiterzuentwickeln. Das Ziel ist, die Chancen für einen Ausbildungsplatz zu erhöhen und dich bei der Suche nach einer Lehrstelle zu unterstützen. Brückenangebote dürfen höchstens ein Jahr dauern und können auch nach einem Lehrabbruch oder nach der Schliessung des Lehrbetriebs als Zwischenlösung genutzt werden. Die Kantone sind verpflichtet, genügend Brückenangebote anzubieten. Informationen geben die Berufsberatungen und die Berufsinformationszentren (BIZ).

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BBG 1 12 53 II
BBV 7
Alle Gesetzestexte
Deine Rechte als Lernende:r
Nach oben scrollen