Deine Rechte als Lernende:r

Vertreterinnen der Lernenden

In grossen Lehrbetrieben werden oft mehrere Lernende ausgebildet, manchmal auch in eigenen Lernzentren. Sie können Vertreterinnen der Lernenden wählen. Diese setzen sich in der Betriebs- oder Personalkommission und gegenüber der Betriebsleitung für die Interessen der Lernenden ein. Die Gewerkschaften fordern, dass in Betrieben mit einer bestimmten Anzahl Lernender für diese die Wahl einer Vertretung vorgeschrieben ist. In den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) soll geregelt werden, welche Rechte sie haben.

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Rechtliche Basis

Mitwirkungsgesetz
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