Nach einigen Jahren ist es aufgrund der Verjährung nicht mehr möglich, seine Rechte geltend zu machen. Nach fünf Jahren verjähren alle Ansprüche auf Löhne, Ferien oder Überstunden. Andere Ansprüche (insbesondere die Spesenentschädigung oder eine etwaige Genugtuung) verjähren nach 10 Jahren. Ansprüche aus Personenschäden verjähren nach 20 Jahren. Ansprüche der Arbeitgeberin gegenüber ihren Arbeitnehmerinnen (einschliesslich Lernende) verjähren nach 10 Jahren. Die meisten Ansprüche gegen den Staat (z.B. Steuern) verjähren ebenfalls nach 10 Jahren. Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist es nicht mehr möglich, einen Anspruch vor Gericht geltend zu machen.