Deine Rechte als Lernende:r

Vereinigungsfreiheit

Die Vereinigungsfreiheit ist in der Bundesverfassung festgelegt. Auch Lernende können sich einem Verein, einer Gewerkschaft etc. anschliessen. Sie können eine solche Vereinigung sogar selbst gründen. Der Lehrbetrieb darf eine solche Mitgliedschaft nicht verbieten und auch nicht davon abraten. Du bist dem Betrieb diesbezüglich auch keine Rechenschaft schuldig. Als Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Berufsverbandes hast du bestimmte Rechte. So ist es zum Beispiel erlaubt, in der Pause Forderungen oder Massnahmen zu besprechen, im Betrieb Informationen zu verteilen und an Verhandlungen oder Streiks teilzunehmen. Wenn Arbeitnehmerinnen wegen gewerkschaftlicher Aktivitäten entlassen werden, können sie allerdings nur eine Entschädigung einklagen, nicht die Wiedereinstellung.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BV 23
ZGB 60-79
OR 336 II a 336a 336b
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