Es gibt bestimmte Ereignisse, für die ein Recht auf einen bezahlten Urlaub besteht, z.B. die Heirat von Geschwistern oder einem Elternteil, die eigene Hochzeit, Todesfälle in der Familie, Umzug in eine andere Wohnung etc. In den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) ist geregelt, wie lange der bezahlte Urlaub dauert. Anspruch auf unbezahlten Urlaub hast du nur für Jugendurlaube, die im Gesetz geregelt sind. Doch der Lehrbetrieb und die Berufsfachschule können auch die Zustimmung zu anderen unbezahlten Urlauben wie zum Beispiel Sprachaufenthalte geben. Vor Beginn eines Urlaubs solltest du auf jeden Fall abklären, ob du gegen Krankheit und Unfall versichert bleibst.