Streiken bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen gemeinsam ihre Arbeit niederlegen. Mit einem Streik wollen sie Forderungen verteidigen bzw. durchzusetzen, die sie auf andere Weise nicht erreichen konnten. Der Streik ist ein legitimes Recht der Arbeitnehmenden. Die Schweizerische Bundesverfassung (BV) garantiert dieses Recht ausdrücklich. Das europäische und das internationale Recht (ILO-Konvention), welche in der Schweiz ebenfalls gelten, halten das Recht der Lohnabhängigen fest, zusammen mit ihren Gewerkschaften die Arbeit niederzulegen. Auch in der Schweiz greifen Beschäftigte immer wieder zum Mittel des Streiks. Zum Beispiel wenn Arbeitsplätze oder Löhne in Industriebetrieben abgebaut werden; wenn auf dem Bau der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gefährdet ist oder Lohndumping betrieben wird; oder im Dienstleistungsbereich gegen Tieflöhne und schlechte Arbeitsbedingungen. Die Mehrheit dieser Konflikte enden mit einem Erfolg. Deine Gewerkschaft unterstützt dich und deine Arbeitskolleginnen in solchen Arbeitskonflikten.