Der schulpsychologische Dienst betreut auch Jugendliche in der Grundbildung. Der schulärztliche Dienst, das Berufsbildungsamt, die Berufsfachschule oder die Berufsberatung können bei Schwierigkeiten den schulpsychologischen Dienst beiziehen. Dieser bietet Abklärung, Beratung und Betreuung an, macht Gutachten und führt Gespräche mit Eltern (oder gesetzlicher Vertretung), Lehrerinnen, Berufsbildnerinnen etc. Der schulpsychologische Dienst ist kantonal geregelt.