Deine Rechte als Lernende:r

Schaden

Der Lehrbetrieb setzt voraus, dass du mit dem Material, den technischen Geräten und Werkzeugen sorgfältig umgehst. Wenn trotzdem ein Schaden entsteht, gibt es gesetzliche Vorschriften, wie deine Haftung bemessen wird. Dein Arbeitgeberin muss nachweisen, dass sie einen Schaden erlitten hat und wie hoch dieser Schaden ist. Willst du belegen, dass du für den Schaden nicht verantwortlich bist, dann musst du nachweisen, dass die Anleitung der Chefin oder ihre Überwachungspflicht angesichts der Risiken ungenügend war oder dass deine technischen Kenntnisse nicht ausreichend waren. Falls du aus Fahrlässigkeit einen Schaden verursachst, hängt deine Haftung auch vom Risiko ab, das mit deinem Beruf verbunden ist (es ist z.B. normal, ab und zu ein Glas zu zerbrechen, wenn du in einem Restaurant arbeitest). Wenn du deine Arbeitgeberin absichtlich schädigst, musst du für den Schaden aufkommen.

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Rechtliche Basis

OR 321e
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