Der Rahmenlehrplan schreibt auf Sekundarstufe II vor, welche Allgemeinbildung für den Beruf bzw. für die Berufsmatura (BM) erlernt werden muss. Er hält die Mindestvorschriften für die Schulen fest. So ist zum Beispiel der Unterricht der Fremdsprachen nach europäischen Richtlinien vereinheitlicht. Solche Vorschriften sind wichtig, denn sie erleichtern die Anerkennung von Kenntnissen, die im Rahmen einer Umschulung oder Weiterbildung erworben worden sind.