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Noten

Während der Grundbildung werden deine Leistungen im Sinne von Handlungskompetenzen bewertet. Die Kriterien dafür müssen objektiv und transparent sein und die Chancengleichheit gewährleisten. In der Berufsfachschule werden diese Bewertungen meistens in Noten ausgedrückt, im Lehrbetrieb und in den überbetrieblichen Kursen werden auch Bewertungsformulare mit Leistungsbeurteilungen verwendet. In der Bildungsverordnung in deinem Beruf steht, wie die schriftlichen und mündlichen Teile bewertet werden und die Gesamtnote errechnet wird, welche Erfahrungsnoten zählen und wie eine Prüfungsarbeit angerechnet wird. Für den eidgenössischen Fähigkeitsausweis (EFZ) werden in der Regel die Noten der letzten vier Semester berücksichtigt, während für das Berufsattest (EBA) die Noten der letzten zwei Semester berücksichtigt werden. Wenn du während deiner Ausbildung oder bei der Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) bestimmte Noten anfechten möchtest oder mit bestimmten Noten nicht einverstanden bist, kannst du dagegen Einsprache erheben, insbesondere aufgrund einer Ungleichbehandlung gegenüber andern. Das Sekretariat der Berufsfachschule gibt dir Auskunft über das weitere Vorgehen. Ausser es wird klar, dass du die intellektuellen Anforderungen an den Beruf nicht gerecht wirst und keinerlei Chancen hast, das Qualifikationsverfahren (QV) zu bestehen, sind ungenügende Noten kein Grund für den Lehrbetrieb, deinen Lehrvertrag aufzulösen.

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Rechtliche Basis

BBG 34 I
BBV 34
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