Als Lernorte bezeichnet das Berufsbildungsgesetz alle Orte, an denen berufliche Grundbildungen vermittelt werden. In der Regel sind das der Lehrbetrieb, die Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse (üK). Weitere Lernorte sind Lehrwerkstätten, Lehrbetriebsverbünde und Handels- oder Informatikmittelschulen. Wenn deine Berufsbildnerin dir Arbeit ausserhalb dieser Lernorte zuweist, dann hat sie für Transport- und Unterkunftskosten aufzukommen. Deine Arbeitgeberin muss dir jedoch nicht die Reisekosten zwischen deinem Wohnort und deinem üblichen Ausbildungsort erstatten.