Deine Rechte als Lernende:r

Lehrabschluss ohne Lehrbetrieb

Grundsätzlich ist eine duale berufliche Grundbildung und ein Lehrabschluss ohne Lehrbetrieb nicht möglich. Kommt es bei dir kurz vor den Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) zu einer Lehrvertragsauflösung, dann kannst du unter Umständen trotzdem zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Sollte dieser Fall bei dir eintreffen, nimm unbedingt rasch mit dem kantonalen Berufsbildungsamt Kontakt auf. Ausnahmen müssen in jedem Fall vom Amt bewilligt werden.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BBG 17 V
BBV 30-32
Alle Gesetzestexte
Deine Rechte als Lernende:r
Nach oben scrollen