Deine Rechte als Lernende:r

Grenzgängerinnen

Wenn du deinen gesetzlichen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in einem Nachbarland hast, kannst du die Lehre trotzdem in einem Schweizer Betrieb absolvieren. Leider ist die Anstellung von Grenzgängerinnen, Lernenden wie Berufsleuten, häufig mit Lohndruck (Dumping) verbunden, obwohl du die gleichen Rechte und Pflichten hast wie deine in der Schweiz wohnhaften Kolleginnen. Dein Lohn ist in Schweizer Franken zu zahlen und du darfst gegenüber deinen Kolleginnen, die nicht Grenzgängerinnen sind, nicht diskriminiert werden. Schlag auch im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nach, wenn es einen gibt. Viele GAV enthalten nämlich auch Bestimmungen zu den Grenzgängerinnen. Wende dich bei Zweifeln an deine Gewerkschaft, an das kantonale Berufsbildungsamt oder an die Tripartite Kommission.

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Rechtliche Basis

OR 323-323b 344-346a
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