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Freizeit für Prüfungsvorbereitung

Zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) muss dein Lehrbetrieb dir frei geben, und das ohne Lohnabzug. Vom Gesetz her gibt es keinen Anspruch auf Freizeit zur Vorbereitung der Prüfung. Du kannst deine Berufsbildnerin aber trotzdem fragen, ob sie dir Zeit für die Prüfungsvorbereitung geben will.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

OR 345a III
ArGV-5 4 III 4
BBG 3a XV-XVI
Verordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche
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