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Familienzulage

Für jedes Kind gibt es Familienzulagen. Sie bestehen aus einer Geburtszulage und aus Zulagen, welche die Arbeitgeberinnen monatlich auszahlen. Festgelegt werden die Zulagen von den Kantonen, doch es gelten Mindestansätze für die ganze Schweiz. Ab Geburt bis zum 16. Altersjahr beträgt die Kinderzulage mindestens 200 Franken pro Kind. Bei erwerbsunfähigen Kindern wird sie bis zum 20. Lebensjahr ausbezahlt. Vom 16. bis zum 25. Altersjahr wird eine Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken ausbezahlt. Auf Antrag kann dir die Ausbildungszulage ab dem 18. Lebensjahr direkt ausbezahlt werden. In 12 Kantonen (AG, FR, GL, GR, LU, SG, SH, SO, TI, VD, ZG, ZH) erhalten Mütter oder Eltern mit niedrigem Einkommen zwischen einem und drei Jahre lang Bedarfsleistungen für Kleinkinder.

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Rechtliche Basis

FamZG 1-5
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