Deine Rechte als Lernende:r

Bring your own device (BYOD)

Gewisse Betriebe verlangen von ihren Angestellten (einschliesslich Lernende), dass diese ihre eigene Computerausrüstung mitbringen. Auch die Berufsfachschulen können dies tun, beispielsweise wenn Kurse online durchgeführt werden. Diese Praxis wird als „bring your own device (byod)“ bezeichnet. Wenn die Arbeitgeberin von dir verlangt, dass du deinen eigenen Computer für die Arbeit verwendest, muss sie sämtliche damit verbundenen Kosten tragen (Kauf, Unterhalt, Updates, Sicherheit).Wenn die Schule verlangt, dass du dein eigenes Gerät verwendest und du nicht genug Geld hast, um ein solches zu kaufen, kannst du ein Stipendium beantragen oder dich an deine Berufsfachschule wenden.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

OR 327ff
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