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Berufsfachschullehrerinnen

Das Berufsbildungsgesetz (BBG) stellt Mindeststandards für die Ausbildung aller Lehrkräfte an den Berufsfachschulen auf. Berufsfachschullehrerinnen müssen ein Hochschulstudium oder eine andere höhere Ausbildung und eine spezielle berufspädagogische Zusatzausbildung abschliessen. Es wird auch verlangt, dass sie sechs Monate in einem Betrieb gearbeitet haben. Wenn du den Eindruck hast, dass eine Lehrerin nicht genügend Fachwissen hat, kannst du verlangen, dass die Berufsfachschulkommission ihren Unterricht überprüft.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

BBG 46
BBV 46-49
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