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Berufsbeiträge

In einigen Gesamtarbeitsverträgen sind Berufsbeiträge oder Solidaritätsbeiträge festgelegt. Sie werden den Arbeitnehmenden, die einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt sind, direkt vom Lohn abgezogen. Mit diesen Beiträgen werden berufsorientierte Weiterbildungen oder Kosten für im Gesamtarbeitsvertrag vorgesehene besondere Leistungen wie die Kontrolle der Arbeitsbedingungen finanziert. Das Geld wird paritätisch von den Vertretungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen verwaltet. Mitglieder der Gewerkschaft können sich den Berufsbeitrag zurückerstatten lassen.

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