Deine Rechte als Lernende:r

Basislehrjahr

Das Basislehrjahr ist eine besondere Form des ersten Ausbildungsjahres. Du wirst in diesem Jahr in einem Ausbildungszentrum ausgebildet und wechselst erst danach in die praktische Ausbildung eines Lehrbetriebes oder einer Lehrwerkstätte. Während des Basislehrjahrs besuchst du regulär die Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse. Das Ausbildungszentrum gilt als Lehrbetrieb, auch wenn es vor allem schulische Bildung vermittelt. Es wird von Beginn an ein normaler Lehrvertrag zwischen der kantonalen Behörde, dir und deiner gesetzlichen Vertretung (falls du minderjährig bist) abgeschlossen, in dem alle Bestandteile der beruflichen Grundbildung enthalten sind. Du kannst verlangen, dass diesem Vertrag auch ein Bildungsplan beigefügt wird, um so zu kontrollieren, ob du wirklich umfassend ausgebildet wirst. Für das Basislehrjahr fallen keine Zusatzkosten an.

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Rechtliche Basis

BBV 8 I-IV
OR 344-346a
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