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Ausbildungszuschüsse

Die Arbeitslosenversicherung kann Ausbildungszuschüsse an Personen auszahlen, die grosse Schwierigkeiten haben, einen Job zu finden. Diese Zuschüsse sollen helfen, eine berufliche Erstausbildung abzuschliessen oder nachzuholen oder eine ganz andere Grundbildung zu machen, wenn nach dem urspünglich gelernten Beruf auf dem Arbeitsmarkt keine Nachfrage mehr besteht. Diese Ausbildungszuschüsse sind Lernenden ab 30 Jahren vorbehalten. Dank diesen Zuschüssen erhalten Personen, die eine Grundbildung nachholen, für maximal drei Jahre die Differenz zwischen dem Lehrlingslohn und 3500 Franken monatlich ausbezahlt. Absolventinnen einer Hochschule oder einer höheren Fachschule können diese Zuschüsse nicht in Anspruch nehmen.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

AVIG 66a 66c
AVIV 90a
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