Arbeitnehmerinnen sind Personen, die durch einen Arbeitsvertrag an ihre Arbeitgeberin gebunden sind. Sie stehen zu ihrer Arbeitgeberin in einem Unterordnungsverhältnis, haben Arbeit zu leisten und die erhaltenen Anweisungen zu befolgen. Dafür erhalten sie einen Lohn. Vor dem vollendeten 15. Altersjahr ist Erwerbsarbeit grundsätzlich verboten, von einigen Ausnahmefällen abgesehen, die jeweils zeitlich begrenzt sein müssen. Für minderjährige Arbeitnehmerinnen gelten besondere gesetzliche Bestimmungen.