Das Arbeitsgesetz (ArG) und insbesondere der Jugendschutz schreiben von, in welchen Berufen die Lernenden ein Arztzeugnis brauchen, um eine Grundbildung antreten zu dürfen. Jugendliche können geeignet, bedingt geeignet, befristet ungeeignet oder ungeeignet für einen Beruf sein. Der Entscheid der Ärztin ist mittels ärztlichem Zeugnis der Jugendlichen, deren gesetzlichen Vertreterin und eventuell der kantonalen Arbeitsinspektion mitzuteilen. Am Ende des 1. Lehrjahres wird eine Folgeuntersuchung empfohlen.