Der Lehrbetrieb muss dir alle für die Ausbildung nötigen Arbeitsgeräte, z. B. Instrumente, Werkzeuge, Computer etc., kostenlos zur Verfügung stellen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn im Lehrvertrag vereinbart wird, dass du dein persönliches Werkzeug selber bezahlst und nach dem Lehrabschluss behalten kannst.