Deine Rechte als Lernende:r

Unterhaltspflicht

Eltern müssen bis zur Volljährigkeit bzw. bis zum Abschluss der Berufsausbildung (aber höchstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr) für Unterhalt, Miete, Essen und andere notwendige Auslagen der Kinder sorgen. Sie können aber verlangen, dass du einen Anteil daran von deinem Lohn bezahlst. Lebst du nicht mit den Eltern zusammen, müssen sie zu deinem Unterhalt beitragen, bis du eine angemessene Ausbildung absolviert hast, sofern diese innerhalb einer normalen Zeitspanne abgeschlossen wird.

Verwandte Lexikoneinträge

Rechtliche Basis

ZGB 276 295
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