Sobald du deinen ersten Lohn erhältst, müssen deine Eltern diesen in ihrer Steuererklärung angeben. Erst ab dem 18. Lebensjahr musst du deine eigene Steuererklärung ausfüllen. Du bezahlst erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze Steuern, diese ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Einige Kantone gewähren Minderjährigen in Ausbildung Spezialabzüge. Auch wenn dein Einkommen den von deinem Kanton festgelegten Mindestbetrag nicht erreicht, musst du deine Steuererklärung ausfüllen und fristgerecht einreichen. Ansonsten wirst du von der Steuerbehörde gebüsst und dein Einkommen geschätzt. Dabei fallen die Steuern oftmals höher aus als wenn du deine Steuererklärung fristgerecht abgeschickt hättest. Erkundige dich bei der Steuerverwaltung deines Kantons.